Kündigungsschutz & Abfindung

Kündigung erhalten?

Abfindung realistisch einschätzen…
…und erfolgreich verhandeln
Aufhebungsvertrag prüfen –
Risiken vermeiden

Kündigungsschutzklage einreichen

Erhalten Sie eine Kündigung, muss innerhalb von drei Wochen Klage erhoben werden.

Ich prüfe Ihre Erfolgsaussichten und setze Ihre Rechte durch – auf Weiterbeschäftigung oder eine faire Abfindung.

Abfindung berechnen & verhandeln

Eine Abfindung ist Verhandlungssache.
Ich bewerte Ihre Erfolgsaussichten, berücksichtige die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Gehalt und soziale Faktoren –
und setze mich für die bestmögliche Lösung ein.

Aufhebungsvertrag rechtssicher prüfen

Unterschreiben Sie nichts vorschnell:
Aufhebungsverträge bergen oft Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Ich prüfe Ihren Vertrag und verhandle faire Bedingungen zu Ihren Gunsten.

Über Mich.

Über die Kanzlei – Rechtsanwalt Klaus-Peter Wehner

▶ Mehr über meine Arbeit erfahren

Als Rechtsanwalt für in Berlin vertrete ich Arbeitnehmer in allen wichtigen Bereichen des Arbeitsrechts.
Meine Kanzlei konzentriert sich ausschließlich auf die Interessen von Arbeitnehmern – klar, engagiert und lösungsorientiert. Ob Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung
ich stehe Ihnen mit Verhandlungskompetenz und fundiertem Fachwissen zur Seite.
Ziel ist es, Ihre Rechte effektiv zu sichern und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Durch meine Spezialisierung auf das Kündigungsschutzrecht kann ich Ihre Erfolgsaussichten realistisch einschätzen
und mit Ihnen gemeinsam die passende Strategie entwickeln.

Neben Verhandlungen über faire Abfindungen prüfe ich auch Arbeitsverträge und setze Ihre Ansprüche auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis durch.

Bei finanziellen Engpässen unterstütze ich Sie zudem bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe (PKH)
damit Sie Ihr Recht auch ohne ausreichendes eigenes Budget durchsetzen können.

Ich begleite Sie vom ersten Beratungsgespräch bis hin zum Gerichtsverfahren – kompetent, zuverlässig und engagiert.

Vertrauen Sie auf eine Kanzlei, die ausschließlich Arbeitnehmer vertritt – mit Kompetenz, Klarheit und Durchsetzungskraft.

Kündigung erhalten?

Nur 3 Wochen für die Kündigungsschutzklage

Nach Zugang der Kündigung läuft die Uhr: Binnen drei Wochen muss Klage eingereicht werden, sonst kann die Kündigung nicht mehr angegriffen werden. Handeln Sie rechtzeitig – ich prüfe Ihre Chancen auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung.

Abfindung & Aufhebungsvertrag

Ihre Rechte sichern, Risiken vermeiden

Viele Arbeitgeber bieten nach einer Kündigung eine Abfindung oder einen Aufhebungsvertrag an. Abfindungen sind jedoch reine Verhandlungssache – ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Ein Aufhebungsvertrag kann zudem Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auslösen. Ich prüfe Ihre Situation und verhandle die besten Bedingungen für Sie.

Prozesskostenhilfe

Rechtsschutz auch ohne eigenes Budget

Wenn Sie die Kosten eines Verfahrens nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit Beantragung von Prozesskostenhilfe (PKH).

Hierfür ist das amtliche Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ beim Gericht einzureichen. Ich unterstütze Sie beim Ausfüllen und bei der Einreichung des Antrags.